Elektronische Form amtlicher Publikationen rechtlich verbindlich

Gemäss einer Publikation auf der Website der Schweizer Bundesversammlung vom 10.09.2014 haben National- und Ständerat beschlossen, dass künftig die elektronische Version, und nicht mehr die gedruckte Fassung, rechtlich verbindlich sein soll. Damit werden die amtlichen Veröffentlichungen des Bundes dem Internet-Zeitalter angepasst. Des weiteren ist so ist an jedem Wochentag eine rechtsgültige Veröffentlichung amtlicher Publikationen möglich.
Gemäss dem bestehenden Kriterienkatalog des Bundesarchivs (BAR) zur Bewertung der Archivwürdigkeit einer Publikation bedeutet das, dass die amtlichen Online-Publikationen rechtlich-administrative Bedeutung haben und damit von den Ämtern dem BAR zur Archivierung angeboten werden müssen.
Die meisten Ämter sind heutzutage noch nicht in der Lage, Internet-Publikationen gemäss den Vorgaben des BAR zu behandeln. Eine Ausnahme bildet das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Das EDA zeichnet archivwürdige Website-Inhalte automatisch mit Qumram auf, damit diese dann in einem zweiten Schritt dem Bundesarchiv übertragen werden können. Mittels dieses automatisierten Vorgangs legte das EDA die Basis, um die bestehenden gesetzlichen Vorgaben nachhaltig und ohne grosse Aufwände umzusetzen. Mehr zu diesem Projekt erfahren Sie auf der entsprechenden Qumram-Kundenreferenz.